Ausbildung von Flüchtlingen – Das gibt es zu beachten
Die Ausbildung von geflüchteten Personen kann einerseits dem Fachkräftemangel entgegenwirken und andererseits ein wichtiger Schritt in Richtung Integration sein, denn auch geflüchtete Personen sollten einen Zugang zur Bildung sowie Ausbildung haben. Die Ausbildung von Flüchtlingen ist jedoch an einer Reihe von Formalitäten geknüpft, die es zu beachten gibt.
Mit welchem Aufenthaltsstatus darf eine Ausbildung begonnen werden?
Im Falle einer Aufenthaltserlaubnis (gemäß § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes) dürfen Geflüchtete ohne jegliche Einschränkungen eine Tätigkeit wie eine Ausbildung beginnen. Im Falle einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung (wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde aber die Ausreise nicht möglich ist) kann nur nach einer mehrmonatigen Wartezeit und der Einhaltung bestimmter Bedingungen ein Arbeitsverhältnis aufgenommen werden. Zudem muss eine Erlaubnis der Ausländerbehörde eingeholt und in die Ausweispapiere eingetragen werden.
Wichtig: Machen Sie immer eine Kopie der Ausweisdokumente. Als Arbeitgeber sind Sie jedoch ohnehin dazu verpflichtet, eine Kopie in der Ausbildungszeit aufzubewahren.
Welche Sprachkenntnisse sollten vorliegen?
Aus der Erfahrung lässt sich sagen, dass für eine Ausbildung mindestens das B2-Niveau erreicht sein sollte, was auch als „selbstständige Sprachverwendung“ bezeichnet wird. Mehr zu den Sprachniveaus erfahren Sie hier. Häufig reicht das Sprachniveau der Personen nicht aus. Dafür bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einige Sprachkurse an.
Wer sollte informiert werden?
Üblicherweise haben die geflüchteten Personen einen Ansprechpartner beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit. Die Ausländerbehörde sollte bei einer fehlenden Aufenthaltserlaubnis ebenso kontaktiert werden.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Für eine sechs- bis zwölfmonatiges Einstiegsqualifizierungspraktikum (EQ) können Betriebe finanzielle Unterstützung vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit anfordern. Dabei werden die Praktikumshöhe bis zu einer gewissen Summe und die Sozialversicherungspauschale übernommen. Ein EQ ist bietet sich als Brücke zur Ausbildung an, wobei die Auszubildenden auch die Berufsschule besuchen und somit Kompetenzen erlernen können, die für die spätere berufliche Laufbahn wichtig sind. Weiter kann ein individueller Zuschuss vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit zur Deckung des Lebensunterhalts angefordert werden. Bei einer schulischen Ausbildung können auch Leistungen nach dem BAföG angefordert werden.
Das waren nur ein paar der wichtigen Informationen zur Ausbildung von Flüchtlingen. Mehr dazu erfahren Sie hier:
Ihr AzubiScout Team