10€ Rabatt für die Azubi-Steuererklärung von AzubiScout

Die meisten Azubis denken gar nicht daran, eine Steuererklärung abzugeben. Dabei können sich viele von ihnen auf diese Weise wieder Geld vom Staat zurückholen.

Mit dem AzubiScout Rabatt bezahlen Ihre Azubis nur 19,90€ (Normalpreis:  29,90€) für ihre Steuererklärung. Sie sehen vorher, ob es sich lohnt und bezahlen NUR bei Rückerstattung. Einfach, schnell und simpel erklärt.

Hier geht´s zur Steuererklärung, die nur 15 Minuten dauert.


 

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Azubis?

Im Prinzip kann jeder Auszubildende von einer Steuerrückzahlung profitieren, sofern dieser Lohnsteuer und Co. abführt. Ausgaben, die im Rahmen der Ausbildung entstehen, sind Werbungskosten und damit voll steuerlich absetzbar. Das Finanzamt verrechnet diese Kosten mit den geleisteten Steuern und erstattet zu viel gezahlte Abgaben zurück.

Jedem Arbeitnehmer steht in Deutschland der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro zu. Dieser wird bereits bei der Abgabe der Lohnsteuer berücksichtigt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Abgabe der Steuererklärung für Ihre Azubis weniger sinnvoll ist, wenn deren Ausgaben unter diesem Betrag liegen.

 

Was sind typische absetzbare Kosten?

  • Fahrtkosten zur Tätigkeitsstätte (Pauschale von 30 Cent je zurückgelegtem Kilometer für einfache Strecke)
  • Fahrtkosten zur Berufsschule (Pauschale von 30 Cent je zurückgelegtem Kilometer für Hin- und Rückweg)
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel
  • anteilig Smartphone & Computer (müssen beide berufsbedingt genutzt werden)
  • Bewerbungskosten
  • Verpflegungskosten auf ausbildungsbedingten Reisen
  • Versicherungen wie Unfall-, Pflege-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung
  • Kontoführungsgebühren
  • berufsbedingte Umzugskosten

 

Vorteile von Azubisteuererklaerung.de

  • Steuer-Tool speziell auf die Bedürfnisse von Azubis ausgerichtet
  • Steuer-Interview statt unverständliche Steuerformulare
  • Berücksichtigung aller Ausbildungskosten und Pauschalen
  • Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich, Verlustvortrag bis zu sieben Jahre

 

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