Übernahme der Auszubildenden – Das sollten Sie wissen und vorbereiten
Mit dem erfolgreichen Bestehen der finalen Abschlussprüfung ist das Ziel der Ausbildung erreicht und es sind keine weiteren Verpflichtungen mehr einzuhalten. Dabei stellt sich nur noch die Frage, ob die Azubis als Arbeitnehmer in den jeweiligen Betrieben angestellt werden. Vor der Übernahme der Azubis müssen jedoch einige Aspekte wie rechtliche Regelungen beachtet und vorbereitet werden, welche wir im Folgenden behandeln möchten.
Das gibt es im Allgemeinen zu beachten
Rein rechtlich gesehen können Vereinbarungen zu einer Übernahme der Auszubildenden nach § 12 des Berufsbildungsgesetzes erst sechs Monate vor dem Ende der Ausbildungszeit getroffen werden. Wir empfehlen, Zusagen oder Vereinbarungen stets schriftlich zu bestätigen. Grundsätzlich gilt, je früher Sie den Azubi darauf ansprechen, desto länger hat auch dieser Zeit über die Übernahme nachzudenken. Zu beachten ist, dass keine Verpflichtung zur Übernahme des Azubis besteht. Nach der Ausbildungszeit kann ein Probezeitraum festgelegt werden, um zu schauen, wie der Azubi in dem eigentlichen harten Berufsalltag zurechtkommt. Auch die Möglichkeit zu einem befristeten Arbeitsvertrag besteht, sodass das Arbeitsverhältnis nach der Frist automatisch beendet wird.
Das Übernahmegespräch am Ende der Ausbildungszeit
Ein Übernahmegespräch bietet die Möglichkeit, über die bisherigen Leistungen des Azubis, aber auch über zukünftige Erwartungen und eine mögliche Übernahme zu sprechen. Übernahmegespräche sollten Sie etwa ein halbes Jahr vor dem Ausbildungsende planen. Dafür ist es wichtig, dass Sie die bisherige Arbeitsleistung, das Verhalten und die Noten des Azubis berücksichtigen und sich einen Überblick darüber verschaffen. Überlegen Sie sich, ob der Azubi Ihre Erwartungen für eine Übernahme erfüllt hat oder zusätzliche Qualifikationen notwendig sind. Sprechen Sie den Personalbedarf gegebenenfalls mit anderen Kollegen ab. Sie sollten sowohl Ihre als auch die Erwartungen des Azubis ansprechen und untereinander abstimmen. An dieser Stelle kann auch persönliches Feedback von dem Azubi eingeholt werden, damit Sie sich als Ausbilder weiterentwickeln.
Bei der Übernahme der Azubis gibt es auch einen kleinen „rechtlichen Fallstrick“, wodurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen kann. Mehr über den Fallstrick erfahren Sie in diesem Videobeitrag von Daniela Gieseler.
Ihr AzubiScout Team