Verspätungen – handeln, aber wie?
Das Sprichwort besagt: „Die Pünktlichkeit ist die Höflichkeit der Könige“. Leider scheint dieses Sprichwort bei den jungen Menschen kaum noch Anklang zu finden. Obwohl gemäß § 13 des Berufsbildungsgesetzes die Pünktlichkeit ebenso als Pflicht während der Ausbildungszeit eingestuft wird, scheint die Unpünktlichkeit von Azubis oder generell der jüngeren Generation zuzunehmen.
In diesem Blogbeitrag wollen wir Ihnen Tipps und Vorgehensweisen vorstellen, wie Sie solchen Problemen als Ausbilder entgegentreten können.
Ursachen für die Unpünktlichkeit der Azubis
Die Ursachen für häufiges zu spätkommen sind vielfältig. Einige haben Probleme mit Zeitmanagement und sind nicht in der Lage, eine Struktur in Ihre Abläufe zu bekommen. Viele denken, dass es keine Konsequenzen von der Unternehmensseite aus gibt. Dies ist natürlich Gift für das Arbeitsklima, wenn andere sehen, das jemand machen kann, was er will. Einige finden es auch cool, aus der Masse herauszustechen, suchen den großen Auftritt und kommen bewusst zu spät.
Was können Sie als Ausbilder dagegen tun?
Fällt es Ihnen auf, dass ein Azubi ständig zu spät kommt, sei es beispielsweise zur Arbeit, zu Inhouse-Veranstaltungen oder Feedbackgesprächen, notieren Sie sich die einzelnen Vergehen, damit Sie einen Überblick über die Versäumnisse haben und diese dem Azubi bei Bedarf vorlegen können.
Wann Sie letztendlich reagieren und das Gespräch suchen, bleibt Ihnen überlassen. Jedoch sollten Sie nicht allzu lange warten. Wenn es dann zu einem Vieraugengespräch mit dem Auszubildenden kommt, müssen Sie Aufzeigen, wie sehr Sie sich darüber ärgern, dass er/sie häufig zu spät erscheint. Die Konsequenzen und Auswirkungen der Unpünktlichkeit auf die Abläufe im Betrieb müssen vor Augen geführt werden. Der Azubi muss verstehen, dass es auch anderen Kollegen missfällt und Arbeitsabläufe gestört sind, da gegebenenfalls jemand anderes seine Aufgaben übernehmen muss, damit die Prozesse am Laufen bleiben.
Ist der Azubi minderjährig, dann sollten Sie darüber nachdenken, die Erziehungsberechtigten zu kontaktieren und auf dieses Verhalten hinzuweisen. Sie könnten die Eltern um ein Ermahnungsgespräch bitten und ausdrücklich klarstellen, dass sich bei einem Ausbildungsverhältnis beide Parteien an die Regeln und Pflichten zu halten haben. Sollten Sie Notizen zu dem Ermahnungsgespräch haben oder andere wichtige Dokumente, empfiehlt es sich aus rechtlicher Sicht, diese in der Personalakte des Azubis aufzubewahren.
Bessert sich das Verhalten nicht oder haben Sie den Eindruck, dass der Azubi Ihre Argumentation nicht ernst nimmt, weisen Sie darauf hin, dass dieses Verhalten ansonsten zu einer schriftlichen Abmahnung führen kann.
Es gibt aber auch andere Maßnahmen, die den Azubi vielleicht zum Umdenken bewegen. Kommt ein Azubi beispielsweise zu spät zu einer Besprechung, so müsste er/sie sich die bereits erwähnten Informationen von einem anderen Kollegen besorgen. Das ist meist unangenehm, aber könnte dazu beitragen, dass der Azubi aus den Fehlern lernt.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Restwoche!
Ihr Team von AzubiScout – Die Ausbildungsexperten